23.08.2024
Die Bundesnotarkammer hat neue Informationsangebote zur GmbH-Gründung und zum Vereinsrecht geschaffen.
Unter https://gmbh-gruenden.notar.de/ finden Gründerinnen und Gründer nützliche und leicht verständliche Informationen zum Thema GmbH-Gründung.
Unter https://verein-gruenden.notar.de/ finden alle, die einen Verein gründen möchten viele nützliche Informationen. Es wird beispielsweise erklärt, wie ein Protokoll einer Mitgliederversammlung zu erstellen ist oder wie eine Vereinsanmeldung konkret zu erfolgen hat.
Zum Thema notarielle Online-Verfahren hat die Bundesnotarkammer unter https://online.notar.de/ wichtige Informationen über die Voraussetzungen zur Teilnahme und den Ablauf der verschiedenen Online-Verfahren zusammengestellt.
01.08.2022
Ab sofort besteht die Möglichkeit, im Gesellschaftsrecht auch Videobeurkundungen und -beglaubigungen durchzuführen.
Insbesondere können durchgeführt werden:
- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister.
Ab dem 1. August 2023 kommen noch weitere Anwendungsfelder hinzu.
Selbstverständlich besteht weiterhin die Möglichkeit, die Beurkundungen persönlich durchzuführen.
10.02.2021
Vorsorgeverfügungen und Corona
Die Formulierungen üblicher Patientenverfügungen sehen in der Regel keine ausdrücklichen Regelungen für den Fall der Erkrankung an COVID-19 (Corona) vor. Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion kann der Anwendungsbereich einer Patientenverfügung im Falle einer COVID-19 Erkrankung eröffnet sein. Dies kann zu Schwierigkeiten im Falle einer Erkrankung führen. In der Regel wird es dem Willen des Patienten entsprechen, eine COVID-19 Erkrankung aus dem Anwendungsbereich der Patientenverfügung herauszunehmen. Sinngemäß sollte in diesem Fall eine bestehende Patientenverfügung um den Wunsch erweitert werden, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung eine bestmögliche Behandlung gewünscht wird, einschließlich Aussagen zu einer nicht invasiven oder invasiven Beatmung. Sofern Sie hierzu Rückfragen haben, berate ich Sie gerne.
01.01.2020
Am 1. Januar 2020 sind die neuen gesetzlichen Regelungen im Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten.
Bei einigen Rechtsgeschäften im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht ist der wirtschaftlich Berechtigte nach dem Geldwäschegesetz durch den Notar zu identifizieren (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 GwG). Unter der Rubrik "Downloads" befindet sich ein Fragebogen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten. Dieser ist immer dann auszufüllen, wenn Sie als Vertreter einer Gesellschaft handeln.
01.11.2019
Ab sofort bieten wir auch Beurkundungen und Beglaubigungen in niederländischer Sprache an.
27.09.2019
Das Notariat Dr. Sommer hat erfolgreich am 8. Aachener Firmenlauf teilgenommen und Platz 219 von 609 belegt.
